AGB

Verkaufs- und Lieferbedingungen

  1. Allgemeines
    Nachstehende Bedingungen gelten durch Auftragserteilung als vereinbart. Von diesen Bedingungen abweichende Vorschriften des Bestellers werden hiermit ausdrücklich widersprochen, auch wenn der Besteller den Auftrag unter Vorbehalt der Anerkennung seiner Einkaufsbedingungen erteilt hat bzw. verpflichten uns nur dann, wenn wir dieselben schriftlich bestätigt haben und heben unsere übrigen Bedingungen nicht auf. Dies gilt auch für mündliche Nebenabsprachen. Die Auftragsannahme bedarf zur Rechtsgültigkeit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns. Frühere und entgegengesetzte Bedingungen werden durch diese aufgehoben.

  2. Preise
    Unsere Angebote sind stets freibleibend. Die Preise verstehen sich in EURO ab Werk ausschließlich Verpackung. Sollten vor Erledigung des Auftrages irgendwelche Preissteigerungen auftreten wie z. B. Löhne, Fracht, Material oder ändern der Währungsparitäten, behalten wir uns vor, unsere Preise gleichfalls ent-sprechend zu erhöhen. Die Preise entsprechen den Angebots- bzw. Bestellmengen. Bei Herabsetzung der Mengen oder Stückzahlen bei Teillieferungen sowie Verringerung von Abrufmengen werden die Preise entsprechend angepaßt. Erst- und Ausfallmuster werden grundsätzlich gegen Berechnung geliefert.

  3. Werkzeuge
    Die für die Fertigung der Waren erstellten Werkzeuge und Vorrichtungen bleiben unabhängig von der Höhe der Berechnung von Kostenanteilen in unserem Besitz und unser Eigentum. Wir verpflichten uns, die Werkzeuge 2 Jahre nach der letzten Lieferung für den Besteller aufzubewahren. Nach dieser Zeit dürfen die Werkzeuge von uns verschrottet werden.

  4. Rücktritt
    Der Besteller kann von erteilten Aufträgen nur zu unseren Bedingungen zurücktreten. Außerdem sind die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten, wie für Werkzeuge, die über den ursprünglichen festgesetzten Werkzeugkostenanteil hinausgehen können, sowie die fertigen und halbfertigen Waren, usw. vom Besteller voll zu ersetzen.

  5. Mehr- und Minderlieferung
    Mehr- und Minderlieferungen sind bis zu 10 %, für Sonderanfertigungen bis zu 20 % zulässig.

  6. Lieferzeit
    Die Angabe der Lieferzeit erfolgt ohne Gewähr d. h. annähernd und unverbindlich. Vereinbarte Lieferzeiten beginnen mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klarstellung aller Ausführungseinzel-heiten. Lieferzeiten gelten als eingehalten, wenn die Waren bis zum vereinbarten Zeitpunkt unser Werk verlassen oder die Versandbereitschaft gemeldet wird. Das gleiche gilt, wenn der Versand infolge Verkehrssperre oder sonstiger durch uns nicht verschuldeter Umstände nicht erfolgen kann. Waren die nicht zur vereinbarten Lieferzeit abgenommen werden, lagern auf Gebühr und Rechnung des Bestellers ohne jegliche Haftung für Rost und Beschädigung und gelten hinsichtlich der Zahlung als geliefert. Bei Mängel an nötigem Lagerraum oder dergleichen, können die Waren zur vereinbarten Lieferzeit auch gegen den Wunsch des Bestellers abgesandt oder einem Spediteur zur Einlagerung übergeben werden auf Kosten des Bestellers. Verspätete Lieferung gibt dem Besteller kein Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten oder zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen usw. Höhere Gewalt und unabwendbare Ereignisse, hierzu zählen u. a. Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Arbeitskampfmaßnahmen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder sogar unmöglich machen, und zwar einerlei, ob sie bei uns selbst oder bei den Unterlieferanten eintreten, berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder ganz vom Auftrag zurückzutreten, ohne das der Besteller Rechte irgendwelcher Art herleiten könnte. Teillieferungen sind zulässig. Abrufaufträge sind innerhalb von 6 Monaten nach Auftragsbestätigung abzunehmen, sofern nicht ausdrücklich ein anderer Zeitraum vereinbart wurde. Nach Ablauf  dieser Frist sind wir berechtigt, die Ware in Rechnung zu stellen. Die Abrufe einzelner Teillieferungen durch den Besteller sind in möglichst gleichmäßigen Zeitabständen und so rechtzeitig zu erteilen, daß eine ordnungsgemäße Herstellung und Lieferung innerhalb der Vertragsfrist möglich ist.

  7. Versand
    Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, auch dann, wenn die getroffenen Verein-barungen franko, frei Haus, usw. gelten. Die von uns in solchen Fällen verauslagten Kosten gelten nur als eine für den Besteller gemachte Vorlage. Die Gefahr geht auf ihn über, wenn die Ware unser Werk verlässt. Wenn von seitens des Bestellers keine Versandverfügung gegeben wurde, erfolgt der Versand nach bestem Ermessen, jedoch ohne Haftung für billigste Verfrachtung. Abzüge an unseren Rechnungen für falsche Versendung sind nicht statthaft. Bei Franko-Lieferungen werden Versandart und Versandweg von uns gewählt. Mehrkosten für ge-wünschte, aber nicht vereinbarte Eilsendungen hat der Besteller zu tragen, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Die Verpackung wird fest berechnet und nicht zurückgenommen.

  8. Zahlung
    Für Zahlungsziel und Skonto gelten die Bedingungen, die in unserer Auftragsbestätigung angegeben sind. Die Zahlungsfrist läuft von dem Tage an, an dem die Waren versandbereit gestellt werden bzw. ab Rechnungsdatum. Wechsel und Schecks werden stets nur erfüllungshalber entgegengenommen. Zur Annahme sind wir nicht verpflichtet. Bei Zahlung mit Wechsel und Scheck gilt erst die Einlösung als Zahlung. Diskont- und Bankspesen sind sofort zu zahlen und gehen zu Lasten des Bestellers. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden bankübliche Verzugszinsen, die sofort zahlbar sind, berechnet, ohne das es einer besonderen Inverzugsetzung bedarf. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug oder entstehen berechtigte Zweifel an der Zahlungs-fähigkeit, haben wir das Recht, laufende Aufträge zu stoppen, Vorauszahlung, Sicherheitsleistungen, Nachnahmelieferungen o.ä. zu verlangen oder falls von ihm solches verweigert wird bzw. er nicht innerhalb einer angemessenen Frist diesen Forderungen nachkommt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Aufrechnung des Bestellers mit Gegenansprüchen wird ausgeschlossen, es sei denn, sie sind von uns schriftlich anerkannt und rechtskräftig.
  1. Eigentumsvorbehalt
    Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Besteller unser Eigentum. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung mit uns nicht gehörenden Waren, werden wir Miteigentümer der neuen Sache, welche der Besteller als Sicherung für uns mit kaufmännischer Sorgfalt verwahrt und auf seine Kosten entsprechend versichert. Der Besteller ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehenden Waren, im normalen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern, aber darf diese an Dritte weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Die aus dem Weiterverkauf gegen einen Dritten entstehenden Forderungen in Höhe der ursprünglichen Rechnungsbeträge gehen sicherheitshalber auf uns über, ohne daß es einer besonderen Vereinbarung im Einzelfall bedarf. Der Besteller ist, solange er seinen Zahlungs-verpflichtungen uns gegenüber pünktlich nachkommt, ermächtigt, diese Forderung für unsere Rechnung einzuziehen, jedoch ist der Besteller verpflichtet, uns auf Verlangen den Drittschuldner zu benennen, damit wir ihm von dem Übergang Mitteilung machen und Anweisung geben können. Der Besteller ist verpflichtet, uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Über etwaige Pfändungen oder sonstiger Beeinträchtigungen der abgetretenen Forderungen bzw. unserer Rechte hat der Besteller uns sofort Mitteilung zu machen.

  2. Prüfung und Ausführung
    Die Prüfung und Ausführung unserer Waren erfolgt nach DIN ISO und nach unseren Fertigungszeichnungen, die mit dem Besteller vereinbart wurden. Darüber hinaus-gehende Prüfungen haben sofort nach Meldung der Versand-bereitschaft in unserem Werk zu erfolgen und werden besonders berechnet. Fertigungstechnisch bedingte Änderungen behalten wir uns ausdrücklich vor.

  3. Gewährleistung
    Mängelrügen gleich welcher Art werden nur dann berücksichtigt, wenn diese unverzüglich, spätestens aber innerhalb 8 Tagen bei offenen Mängel und spätestens innerhalb 6 Wochen bei versteckten Mängel, nach Empfang der Waren vom Besteller schriftlich bei uns erhoben werden. Spätere Reklamationen werden nicht berücksichtigt. Die Waren müssen sich noch im Aus-lieferungszustand befinden, also nicht weiterbearbeitet worden sein und es muß einwandfrei festgestellt sein, daß es sich um unsere Lieferung handelt. Muster sind uns zunächst in angemessener Zahl zur Verfügung zu stellen. Bei dem Verbleib der gesamten Lieferung ist nach unseren Anweisungen zu verfahren. Rücksendungen werden ohne unsere schriftliche Genehmigung nicht angenommen. Wird eine Beanstandung von uns anerkannt, so steht es uns frei, für die fehlerhaften Stücke kostenlosen Ersatz, Nachbesserung vorzu-nehmen oder die ausgesonderten Teile zurückzunehmen und hierfür Gutschrift zu erteilen. Bei Lohnarbeit über-nehmen wir für die nachgewiesene und durch uns anerkannte Mängel eine Nachbesserung, oder, wenn dies nicht ordnungsgemäß möglich ist, erstatten wir den Betrag bis zur Höhe der berechtigten Lohnkosten. Weitergehende Ansprüche, wie Vergütung von Schäden, Material, Arbeitslöhnen o. ä., werden hiermit ausdrücklich abgelehnt. Preisabzüge sind nicht gestattet. Mängel-ansprüche verjähren 1 Monat nach schriftlicher Zurück-weisung der Mängelrüge durch uns. Mängelrügen berechtigen den Besteller nicht zur Zurückhaltung der Zahlungen.

  4. Schutzrechte
    Für die von uns zur Verfügung gestellten Abbildungen, Zeichnungen, Muster o. ä. behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor Diese dürfen ohne unsere Einwilligung Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich an uns zurückzugeben. Der Besteller verpflichtet sich, die Möglichkeit einer Verletzung von Schutzrechten Dritter durch die bestellten Waren zu prüfen, und uns schriftlich darauf aufmerksam zu machen. Der Besteller übernimmt jede Haftung für Ansprüche, die von einem Berechtigten wegen der Durchführung des Auftrages an uns gestellt werden.

  5. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist für beide Teile Herscheid i. W. Wir können auch am Sitz des Bestellers klagen. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  6. Gültigkeit der Bedingungen
    Die vorstehenden Bedingungen bleiben auch dann in Kraft, wenn eine oder mehrere von ihnen unwirksam werden.

F.E. WERNECKE - Schraubenfabrik
Stand: April 2006